Entsorgung & Umwelt

Umwelt schonen durch richtige Entsorgung

Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial

Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:

  • Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
  • Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
  • Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
  • Mehrwegverpackungen.


Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.

Du kannst das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.

 

Auch wenn folgendes unser Produktsortiment gesetzlich nicht betrifft möchten wir Dir gerne generelle Informationen zur weiteren Entsorgung geben.

Wir nehmen das gleiche Bauteil Deiner Maschine unentgeltlich an dass Du bei uns käuflich neu erworben hast. Wir senden Dir hierzu auf Wunsch ein Rücksendelabel im Paket oder per Email zu. Das betrifft insbesondere folgende Bauteile:

  • Elektromotoren
  • Starter / Schalter
  • Motorbremsen

Alternativ kannst Du Deine Elektro-Altgeräte auch kostenlos bei einer der vielen kommunalen Sammelstellen abgeben. Weitere Informationen hierzu findest Du unter E-Schrott-entsorgen.org

 

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien - Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien


Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Du bist zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Du kannst Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben.

Die durchgestrichene Mülltonne da bestimmte Produkte oder Stoffe nicht im Haus-Restmüll entsorgt werden dürfen, auch Batterien / Akkus nicht

Informationen zu Elektro- und Elektronik(alt)geräten

Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachte diese wichtigen Hinweise zur richtigen Entsorgung von Altgeräten.

1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro(alt)geräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.

Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungs­frei aus dem Altgerät entnommen werden können, musst Du vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle grundsätzlich von diesem trennen und gesondert entsorgen.

Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG kannst Du Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:

Die durchgestrichene Mülltonne da bestimmte Produkte oder Stoffe nicht im Haus-Restmüll entsorgt werden dürfen, auch Elektrogeräte nicht

2. Hinweise zu der Möglichkeit der Rückgabe von Altgeräten für Endnutzer
Bei Abschluss eines Kaufvertrages mit uns über ein neues Elektro- oder Elektronikgerät hast Du die Möglichkeit, ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen dieselben Funktionen wie das Neugerät erfüllt, unentgeltlich zurückzugeben.
 

3. Datenschutzhinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible, personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachte in Deinem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.

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